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Der eingetragene Verein (e.V.)

Die allermeisten Vereine, mit denen Bürgerinnen und Bürger zu tun haben, sind sogenannte rechtsfähige Idealvereine oder, wie sie umgangssprachlich genannt werden
„e.V." (eingetragener Verein). Ihnen gelten die nachfolgenden Ausführungen. 

Warnhinweis

Immer wieder werden im Zusammenhang mit öffentlichen Bekanntmachungen von Handels- oder Vereinsregistereintragungen Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen verschickt, die nicht von den Justizbehörden stammen, aber den Anschein amtlicher Schreiben erwecken. Dritte unterbreiten mit diesen Schreiben oft lediglich ein Angebot zur Registrierung in privaten Datenbanken.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die durch die Eintragung im Handels- oder Vereinsregister entstandenen Gerichtsgebühren und die für die Veröffentlichung der Eintragung aufgewendeten Auslagen ausschließlich durch die Landesjustizkasse Mainz eingezogen werden.

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