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Veröffentlichung der Zwangsverteigerungstermine

Grundsätzlich werden die Zwangsversteigerungstermine der Gerichte im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Terminsbestimmungen werden in der Regel auch an der Gerichtstafel des Amtsgerichts und daneben ca. 1 Monat vor dem Termin an den für die amtlichen Bekanntmachungen bestimmten Stellen der Städte und Gemeinden angebracht. 

Die hiesigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger veröffentlichen die Zwangsversteigerungstermine zusätzlich in den regionalen Tageszeitungen und/oder kostenfrei abrufbar im Internet unter www.immobilienpool.de. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet besteht nicht. 

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