Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle sowie die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsantragstelle und Beratungshilfe in Anspruch genommen werden können, sind in dem Flyer des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz "Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht" beschrieben:
https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/barrierefreie_Broschueren/04Rechtsantragstelle.pdf
Hierauf wird Bezug genommen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt!
Ergänzend wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Finden Sie auf der neuen Website „Justiz-Services-Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ alle Informationen zur Beratungshilfe einfach erklärt und testen Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur schriftlich per Formular oder über eine Anwaltskanzlei möglich ist.
Weitere Hinweise des Amtsgericht Koblenz
Hier finden Sie einen Fragebogen zur Vorbereitung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
Dieser Fragenbogen dient der Vorbereitung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Sie können die für den Antrag erforderlichen Angaben in Ruhe zu Hause ausfüllen und strukturiert zusammenstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung hierfür.
Ziel ist es, die Antragsaufnahme beim zuständigen Gericht zu erleichtern und zu beschleunigen.
Wichtiger Hinweis:
Das Ausfüllen dieses Formulars ersetzt nicht das gerichtliche Antragsverfahren.
Der Antrag wird erst wirksam, wenn Sie ihn beim zuständigen Gericht persönlich zur Rechts-antragsstelle stellen. Das Formular ist lediglich eine Ausfüll- und Gedächtnishilfe.
Sie finden die Rechtsantragstelle im EG, Zimmer 2b.
Information sheet on the application for advisory assistance